Compliance Regelwerk

für Fortbildungen der CED Service GmbH („CED Service“)
Eine gute Versorgung von CED-Betroffenen setzt fachspezifisches Wissen voraus und kann nur durch geschultes Personal gewährleistet werden. Das Kompetenznetz setzt sich hierfür seit seiner Gründung ein und hat hierzu ein Fortbildungskonzept entwickelt.

In diesem Rahmen organisiert die CED Service, als Organisationsbüro des Kompetenznetz eine Vielzahl unterschiedlicher Fortbildungsmodule.

Die CED Service kooperiert dabei mit Pharmaunternehmen und begrüßt es, wenn durch ihre Unterstützung die Teilnahmebeiträge für Ärzte, Assistenzärzte und für Fachassistenzpersonal ermäßigt sind.

Auch wenn die Veranstaltungen von der pharmazeutischen Industrie finanziell unterstützt werden, eröffnet dies keinerlei Möglichkeit oder impliziert keine Absicht, auf das Verschreibungsverhalten von Teilnehmern und Referenten Einfluss zu nehmen. Denn die CED Service unterstützt als Organisator die Grundsätze von Transparenz, Äquivalenz und Interessentrennung gemäß dem FSA-Kodex für Fachkreise des Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.

Um jede Möglichkeit unerwünschter Einflussnahme auf die Tätigkeit der wissenschaftlichen Leiter, Referenten oder Teilnehmer zu vermeiden, hat die CED Service für sich nachfolgende Regeln aufgestellt:

Die Planung und Organisation von Fortbildungen basieren auf dem aktuellen Stand der Forschung und Behandlungsleitlinien und gründen auf:

  • Fortbildungskonzept im Kompetenznetz Darmerkrankungen
  • Reviews
  • Förderung durch Sponsoring mittels Finanzierungspools
  • Wahrung von Objektivität durch Produkt- und Firmenneutralität
  • Schutzgebühr der Teilnehmer als Kostenbeteiligung

Die CED Service bietet Sponsoren ausschließlich standardisierte Möglichkeiten, sich den Teilnehmern zu präsentieren. Dabei wird ein zurückhaltendes Maß nicht überschritten.

Gegenleistungen für Sponsoring sind

  • in den Veranstaltungsräumen einen Informationsstand (max. 2 m²) aufzustellen,
  • die Firmen-/Produktsymbole und -warenzeichen zu präsentieren,
  • die Sponsoreigenschaft werblich zu verwerten,
  • Nennung auf Einladungen / Broschüren / Plakaten / Websites,
  • Entsendung von bis zu drei Mitarbeitern, deren Übernachtungskosten
    durch den Sponsor getragen werden.

Weitergehende werbliche Aktivitäten sind nicht gestattet. Die Sponsorenbeiträge werden ausschließlich für die Finanzierung von unmittelbar mit der Fortbildung zusammenhängenden Leistungen verwendet:

  • Miete von Tagungsräumen und Präsentationstechnik
  • Tagungspauschalen
  • Druckmaterialien
  • Organisationskosten
  • Referentenhonorare und -reisekosten

Für die Teilnahme an Fortbildungen wird grundsätzlich eine Gebühr erhoben, ebenso ist die Teilnahme für Drittpersonen in Höhe einer Schutzgebühr kostenpflichtig. Kompetenznetz-Mitglieder zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Nach den Fortbildungsveranstaltungen findet ein kollegialer Austausch bei einem (gesetzten) Abendessen statt. Die Kosten hierfür überschreiten einen angemessenen Rahmen nicht.

Ausgewählte Kosten für Leistungen ggfs. ausserhalb des wissenschaftlichen Programm werden grundsätzlich aus Teilnahmegebühren bestritten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst.

Als Veranstalter von medizinischen Fortbildungen beauftragt die CED Service u. a. Ärzte und Wissenschaftler als Referenten tätig zu werden. Sponsoren haben keinen Einfluss auf die Referentenauswahl. Die Referenten erhalten ein angemessenes und übliches Honorar, welches auch die inhaltliche Gestaltung des Vortrags umfasst. Bei der Reisebuchung werden nur Übernachtungen übernommen, die für die Erbringung der Vortragstätigkeit vor Ort unabdingbar sind.

Reisekosten erstattet die CED Service wie folgt:

  • Bahntickets der 1. Klasse
  • An- und Abreisekosten mit Privatfahrzeugen gemäß steuerlicher Regelung
  • Taxi und öffentliche Verkehrsmittel
  • Economy Class für innereuropäische Flüge
  • Business Class für Interkontinentalflüge

Wie die Teilnehmer werden die Referenten im Rahmen der Tagungspauschalen der Veranstaltungshotels verpflegt. Außerdem werden die Referenten zur Teilnahme an dem Abendessen eingeladen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst.

Alle Referenten im Angestelltenverhältnis müssen eine Arbeitgebergenehmigung nachweisen. Zudem sind sie verpflichtet, Beziehungen, insbesondere zu pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten oder industriellen Interessenverbänden, offenzulegen. Für die Offenlegung von Interessenkonflikten verwendet die CED Service ein Formular der Ärztekammer.

Die wissenschaftlichen Leiter werden von der CED Service beauftragt. Auf die Auswahl der wissenschaftlichen Leiter haben Sponsoren keinen Einfluss. Die wissenschaftlichen Leiter erhalten ein Honorar, das dem Zeitaufwand und einer ausbildungsadäquaten Bezahlung entspricht:

  • Inhaltliche Konzeption des Kurses
  • Auswahl, Ansprache und Gewinnen der Referenten
  • Evaluation der Referenten
  • Review der Vorträge zur Qualitätssicherung
  • Überprüfung der Firmen- und Produktneutralität
  • Betreuung der Teilnehmer vor Ort
  • ggf. eigenen Vortrag vorbereiten und präsentieren
  • Weiterentwicklung des Projekts

Reisebuchung, Reisekostenerstattung und die Verpflegung erfolgen entsprechend der für die Referenten. Die Einladung zu dem Abendessen wird ebenfalls entsprechend der Regelung für die Referenten gehandhabt. Die ihnen zugedachten Aufmerksamkeiten übersteigen nicht das für die Referenten gültige Maß. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Begleitpersonen bezahlen die Begleitpersonen selbst.

Wissenschaftliche Leiter im Angestelltenverhältnis müssen wie Referenten eine Arbeitgebergenehmigung und eine Offenlegung von Interessenkonflikten nachweisen.

Die Fortbildungen umfassen ein konzentriertes Programm, das von den Teilnehmern täglich über einen Zeitraum von fünf und mehr Zeitstunden eine hohe Konzentration erfordert. Die Fortbildungen dauern zumeist ein bis drei Tage an. Aus diesem Grund müssen die ausgewählten Tagungshotels einen gewissen Anspruch an Komfort erfüllen. Sie liegen in der Regel auf dem Niveau von 4 Sterne-Business-Hotels.

Um die Transparenz der Veranstaltungen zu gewährleisten und wettbewerbsrechtliche Absprachen sowie sonstige beeinflussende Verhaltensweisen auszuschließen, wird von den Veranstaltungen jeweils eine Evaluation erstellt und dokumentiert.

Die mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen befassten Mitarbeiter werden regelmäßig über die Inhalte der hiermit vorliegenden Richtlinien informiert und verpflichtet. Außerdem verfolgt die CED Service aktuellen Entwicklungen, um die Richtlinien frühzeitig anzupassen.

Ansprechpartner

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist Klaus Fitzke.

Klaus Fitzke

Kiel

Tel.: +49 (0) 431 - 592 - 957 - 3937

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